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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
1.3 Angaben zum Unternehmen
1.4 Leistungen der Plattform
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Entgelt für die Dienstleistung und Zahlung
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
3.2 Zahlungsbeleg
3.3 Zugang zur Rechnung und zur Quittung
4.1 Comfortia
4.1.1 Optimum-Paket
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
5.2 Beanstandung der Bestellung, Reklamation
6.1 Widerrufs- und Kündigungsrecht
6.1.1 Muster-Widerrufs-/Kündigungsbelehrung
6.1.2 Muster-Widerrufs-/Kündigungsformular
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation
6.4 Bankrückbelastungsverfahren (Chargeback)
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
7.3 Einschlägige Rechtsvorschriften

1.1 Einleitung

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf sämtliche Domainnamen (URL-Adressen), die die offizielle Erreichbarkeit der Website (unabhängiges internationales Vermittlungsportal für Fahrzeugregistrierung) gewährleisten, einschließlich der mit dem System verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der damit zusammenhängenden Netzwerkdienste und Oberflächen.

Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über die Rechte der Verbraucher) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die damit zusammenhängenden nationalen Rechtsvorschriften.

1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags

Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sofern er auf diesem Portal eine Vermittlungsdienstleistung zur Fahrzeugregistrierung bestellt.
Die Finalisierung der Bestellung durch die Zahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Im Laufe der wesentlichen Schritte des Kaufs begegnet der Besteller Kontrollkästchen (Checkboxen), die die wichtigsten Informationen prägnant enthalten und darüber hinaus eine direkte Klickmöglichkeit zu diesem Dokument sowie zu weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bieten.
Das Ankreuzen dieser Checkboxen ist eine Voraussetzung für die Finalisierung der Bestellung, sodass deren aktives Anklicken als ausdrückliche Rechtserklärung des Bestellers hinsichtlich der Annahme gilt. Die Annahme durch den Besteller entfaltet – im Sinne von Artikel 6 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – auch dann Rechtswirkung, wenn der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht hat und die Annahme ausdrücklich erfolgt ist.

Diese Rechtserklärung umfasst auch die Erklärung des Bestellers, dass er zur Kenntnis nimmt: Der Abschluss des Vertrags zieht eine Zahlungsverpflichtung nach sich, ferner dass er ausdrücklich den Beginn der Erfüllung der Dienstleistung vor Ablauf der Kündigungsfrist verlangt und zur Kenntnis nimmt, dass er nach der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung gemäß § 29 Absatz 1 Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) sein Kündigungsrecht verliert (siehe Punkt 6.1).

Die Aufschrift der Schaltfläche zur Finalisierung der Bestellung weist – gemäß § 15 Absatz 2 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) – eindeutig darauf hin, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.

Der Inhalt des Vertrags wird durch die zwingenden Rechtsvorschriften sowie dieses Dokument gemeinsam bestimmt. Die AGB legen die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen des Zustandekommens und der Erfüllung des Vertrags, die Zahlungsregeln, die Haftungsbestimmungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsregeln fest.

1.3 Angaben zum Unternehmen

  • Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13 Handelsregisternummer: 13 09 186967
    E-Mail: privacy@evignet24.eu
    Google – Identifikationsnummer für Regierungsdokumente und behördliche Dienstleistungen: 5-6127000034822/A

Hosting-Anbieter: Tárhely.Eu Szolgáltató Kft., 1144 Budapest, Ormánság utca 4. X. Stock 241., info@tarhely.eu

Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).

* Der Verkauf der ungarischen Vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Link zur Regierungsseite anzeigen

1.4 Leistungen der Plattform

Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Vermittlungsdienst für Fahrzeugregistrierungen, der die Registrierung der Autobahnnutzungsgebühren mehrerer Länder über eine einheitliche Oberfläche ermöglicht.
Ziel des Dienstes ist es, den Nutzern über eine mehrsprachige Oberfläche, mit verschiedenen Zahlungsmethoden und einem durchgehend erreichbaren Kundendienst eine schnelle, sichere und bequeme Registrierung zu gewährleisten.

Der Betreiber ist keine staatliche Stelle, keine Behörde und nicht das offizielle Portal der zuständigen Mautverwaltung; die Dienstleistung wird als unabhängiger Vermittler bzw. – sofern eine gesondert gekennzeichnete Berechtigung dafür besteht – als Wiederverkäufer erbracht.

Der Begriff „Vignette" ist eine umgangssprachlich verbreitete Bezeichnung; die von der Plattform erbrachte Dienstleistung bezieht sich jedoch tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßennutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen Vignette.
Während des Kaufvorgangs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den verpflichtenden Zustimmungs-Kontrollkästchen und in der Bestellübersicht, weist das System eindeutig darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung der Vermittlungsdienst für die Fahrzeugregistrierung ist.

Das System kann im Falle einzelner Länder über eine offizielle Partnerqualifikation verfügen, worüber während des Kaufvorgangs auf der Oberfläche eine eindeutige Information erscheint. Zum Beispiel offizieller Wiederverkäufer der NMFSZ.
Ist eine solche Kennzeichnung in einem bestimmten Segment nicht sichtbar, so handelt der Betreiber in Bezug auf das betreffende Land als selbstständiger, unabhängiger Vermittler auf Grundlage des mit den Daten des jeweiligen Fahrzeugs erteilten Auftrags, indem er die angegebenen Daten in das offizielle Mautregister eintragen lässt.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen der die Bestellung veranlassenden Person und dem angegebenen Fahrzeug; den Auftrag zur Fahrzeugregistrierung kann jede Person unabhängig von ihrem Verhältnis zum Fahrzeug erteilen.

2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung

Der Vermittlungsdienst der Plattform für die Fahrzeugregistrierung besteht aus zwei untrennbaren Elementen: (a) der Abwicklung der Fahrzeugregistrierung und (b) der Eintragung der Straßennutzungsberechtigung in das offizielle Mautregister.
Der Betreiber erhebt eine Fahrzeugregistrierungsgebühr; die Standardanzeige der Dienstleistung auf der Oberfläche sowie der zu zahlende Endbetrag stellen den Bruttopreis inklusive Steuern dar, gemäß Artikel 6 Absatz (1) der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absatz (1)–(2) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II. 26.).

Die untrennbaren Bestandteile des Vermittlungsdienstes für die Fahrzeugregistrierung sind (über die Eintragung der Straßennutzungsberechtigung in das offizielle Mautregister hinaus) die folgenden:

  • SMS-Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung

  • Kundendienst rund um die Uhr, 0–24 Stunden

  • Comfortia Umtauschgarantie-Service (siehe Punkt 4.1)

  • Auxil Bußgeldbearbeitungsservice (siehe Punkt 4.2)

Angewandte Rechtsvorschrift: Richtlinie 2011/83/EU Artikel 6 Absatz (1).
* Im Falle der ungarischen Vignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, daher findet dieser Punkt keine Anwendung.

2.2 Bestellung der Dienstleistung

Im Rahmen der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, sämtliche vom jeweiligen Mautsystem vorgeschriebenen Daten anzugeben. Dazu gehören in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Nationalitätskennzeichen (Länderpräfix des Kennzeichens), das Kennzeichen selbst, das geplante Startdatum und die Dauer der Straßenbenutzung, das mit der Vignette abzudeckende Gebiet (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Bestimmte Länder können die Angabe weiterer Daten verlangen (z. B. Fahrgestellnummer, Passnummer, Name); diese zusätzlichen Datenanforderungen beruhen nicht auf einer Entscheidung des Betreibers, sondern auf den Vorschriften des offiziellen Mautsystems des jeweiligen Landes.
Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung (abrufbar: je nach Sprache abweichender Link – in der Fußzeile) erläutert.

2.3 Entgelt für die Dienstleistung und Zahlung

Das auf der Kassenoberfläche angezeigte Übersichtsfenster enthält eine Zusammenfassung der im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten sowie die für das jeweilige Geschäft geltende vollständige Fahrzeugregistrierungsgebühr (die auch das offizielle Entgelt für die Straßenbenutzungsberechtigung beinhaltet). Dieser Betrag enthält sämtliche anfallenden Kosten und Steuern; dem Besteller entstehen weder im weiteren Verlauf des Zahlungsvorgangs noch danach zusätzliche Gebühren. Der Vorgang ist mit keinerlei automatischem oder sich erneuerndem Abonnement verbunden, und es erfolgen auch später keine versteckten Abbuchungen.

Im letzten Schritt erscheint die Zahlungsseite der Bank, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Besteller vor dem endgültigen Abschluss der Zahlung noch einmal zur Bestätigung über den gesamten zu zahlenden Betrag und die verwendete Währung informiert wird.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie (2005/29/EG).

2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort

a) Im Falle von Straßenbenutzungsberechtigungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig sind, handelt der Dienstleister im Auftrag des Bestellers in der Eigenschaft eines Agenten (Vermittlers) und nimmt die Registrierung der angegebenen Fahrzeugdaten im System des nationalen Mautdienstleisters vor. Diese Vermittlereigenschaft bedeutet nicht, dass der Dienstleister das offizielle Portal der betreffenden Behörde wäre – mit Ausnahme Ungarns, wo der Dienstleister offizieller Wiederverkäufer der NMFSZ (Nationale Mautdienstleistungs AG) ist.
Bei der Erbringung der vom Dienstleister bereitgestellten Online-Abwicklungs- und Komfortdienstleistung kommt in diesem Zusammenhang der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes zur Anwendung.

b) Bei Straßenbenutzungsberechtigungen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union – in Belarus, Moldawien und der Schweiz – gültig sind, wird die Leistung als Leistung in einem Drittland eingestuft.
In diesen Fällen kommt bei der vom Dienstleister bereitgestellten Online-Abwicklungs- und Komfortdienstleistung der Umsatzsteuersatz des Sitzlandes des Dienstleisters zur Anwendung.

c) Die für die Dienstleistung geltenden Steuersätze:
Belarus – 27 % USt. (ungarischer USt.-Satz gemäß dem Sitz des Dienstleisters), Moldawien – 27 % USt. (ungarischer USt.-Satz gemäß dem Sitz des Dienstleisters), Schweiz – 27 % USt. (ungarischer USt.-Satz gemäß dem Sitz des Dienstleisters),
Österreich – 20 %, Tschechien – 21 %, Rumänien – 21 %, Slowenien – 22 %, Bulgarien – 20 %, Litauen – 21 %, Slowakei – 23 %.

Angewandte Rechtsvorschriften:
– Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 der Europäischen Union, Artikel 31a Absatz 2 Buchstabe j
– Artikel 47 der Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union

Die Annahme der Registrierungsdienstleistung erfolgt durch das Anklicken der auf der Kassenoberfläche erscheinenden, verpflichtend zu markierenden Kontrollkästchen („Checkboxen").

Der Dienstleister vermittelt im Auftrag und im Namen des Bestellers in Vertretereigenschaft die Straßenbenutzungsberechtigung zugunsten der folgenden Herausgeber:

Österreich – ASFINAG Maut Service GmbH (das Vignetten ausgebende Mitglied der ASFINAG-Unternehmensgruppe; Muttergesellschaft: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Schnirchgasse 17, Wien, 1030), Alpenstraße 99, Salzburg, 5020
Tschechien – Staatlicher Fonds für Verkehrsinfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Bulevardul Dinicu Golescu 38, Bukarest (Sektor 1), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Autobahngesellschaft der Republik Slowenien), Ulica XIV. divizije 4, Celje, 3000
Slowakei – Nationale Autobahngesellschaft (Národná diaľničná spoločnosť, a.s., NDS), Dúbravská cesta 14, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Agentur für Straßeninfrastruktur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура" – Национално Тол Управление), Bulevard Makedonija 3, Sofia, 1606
Schweiz – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16, Bern, 3003
Moldau – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Strada Bucuriei 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßengesellschaft), Kauno g. 22-202, Vilnius, 03212
Belarus – Staatliche Einrichtung „Belawtostrada" (Государственное учреждение „Белавтострада"), 4. Zagorodny-Gasse 58A, Minsk, 220073

* Der Verkauf der ungarischen Vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.

3.1 Erbringung der Dienstleistung

Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Zielstaates. Gleichzeitig sieht der Besteller auf der Oberfläche ein Countdown-Fenster, das die voraussichtliche Bearbeitungszeit anzeigt, und erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über die erste Bestätigung der Bestellung.

Diese Bestätigung weist eindeutig darauf hin, dass die Erbringung der Dienstleistung – also die Fahrzeugregistrierung – begonnen hat, zugleich aber auch darauf, dass die Dienstleistung bis zum Eintreffen der nächsten (endgültigen) Bestätigung noch nicht abgeschlossen ist und die Straßenbenutzungsberechtigung vorerst aussteht.
Die typische Erfüllungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ca. 16 Minuten); unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. überlastetes externes System) kann sie länger sein.

Kann die Dienstleistung innerhalb der Wartezeit nicht erbracht werden und würde dies für den Besteller eine vernünftigerweise nicht hinnehmbare Verzögerung verursachen (z. B. erhebliche zusätzliche Wartezeit unterwegs aufgrund eines Fehlers im externen Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In einem solchen Fall erhält der Besteller per E-Mail und SMS eine Stornierungsbenachrichtigung; die Zahlungstransaktion wird rückabgewickelt (unter Gutschrift des vom Besteller gezahlten Gesamtbetrages), und der ausgestellte Beleg wird mit einem Stornovermerk versehen. Das System verhindert zugleich vorübergehend einen erneuten Kauf zu denselben Bedingungen, um Doppelbestellungen infolge mehrfacher Versuche zu vermeiden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Ziellandes erhält der Besteller unverzüglich sowohl per E-Mail als auch per SMS die endgültige Bestätigung bzw. Benachrichtigung über die Erbringung der Dienstleistung. Diese enthält die detaillierten Daten der Bestellung sowie – in einer gesonderten E-Mail – einen Link zum Abruf (Download) des Finanzbelegs (Rechnung oder Quittung).

Der Vertrag gilt in dem Moment als vollständig erfüllt, in dem der Betreiber die vom Besteller angeforderte Fahrzeugregistrierung vollständig durchgeführt hat – das heißt, die erforderlichen Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register der zuständigen Mautbehörde eingegeben und validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung erworben und dem Besteller hierüber eine Bestätigung übermittelt hat. Dieser Zeitpunkt ist auch für das Erlöschen des Rücktrittsrechts maßgebend (siehe Punkt 6.1). Zu diesem Zeitpunkt benachrichtigt der Betreiber den Besteller zusätzlich per SMS unter der angegebenen Telefonnummer, wodurch Missverständnisse infolge von Zustellfehlern bei E-Mails vermieden und die sich aus der Art der Dienstleistung ergebende Information über mehrere Kanäle sichergestellt wird.

Das System protokolliert pro Bestellung mit Zeitstempel die Tatsache und den Zeitpunkt des Anhakens der Pflicht-Kontrollkästchen sowie die Anzeige des zu zahlenden Endbetrags und der Währung; diese Daten stehen auf Verlangen des Bestellers bzw. in einem Streitverfahren (siehe Punkt 6.4) als Beweismittel zur Verfügung.

Die endgültige Bestätigungs-E-Mail enthält – auf einem dauerhaften Datenträger – die Informationen gemäß § 11 Abs. (1) der Regierungsverordnung 45/2014. (II. 26.) sowie die Bestätigung der vom Besteller im Rahmen des Kaufs abgegebenen ausdrücklichen Erklärung, dass er den Beginn der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt und zur Kenntnis genommen hat, dass er nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung gemäß § 29 Abs. (1) Buchst. a) der Regierungsverordnung 45/2014. (II. 26.) sein Kündigungsrecht verliert (§ 18 und § 19 der Regierungsverordnung 45/2014. (II. 26.)).

Die Mautregelungen einiger Länder lassen den sogenannten „Nachkauf" nicht zu, auch nicht im Falle einer teilweisen Überschneidung. Dies bedeutet, dass das System, wenn der Besteller eine Maut für einen Zeitraum kauft, der teilweise bereits abgedeckt ist oder mit einer bereits laufenden Gültigkeit zusammenfällt, die Verlängerung oder Ergänzung der früheren Maut nicht zulässt. In einem solchen Fall beginnt die Gültigkeit der erworbenen Maut automatisch nach dem Ablauf der früheren Berechtigung, und zwar genau für den Zeitraum, der in der Bestellung erfasst und bezahlt wurde.

Es ist wichtig zu betonen, dass in den vorstehenden Fällen einer teilweisen Überschneidung – angesichts der Vorgaben der örtlichen Rechtsvorschriften und des offiziellen Mautsystems des jeweiligen Landes – eine Rückerstattung nicht möglich ist.
Mit der Aufgabe der Bestellung nimmt der Besteller ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine sich aus den vorstehenden Umständen ergebende etwaige zeitliche Verschiebung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegt und keinen Rückerstattungsanspruch begründet.
Diese Bestimmung berührt nicht die Regelungen in Punkt 5.1: Werden für dasselbe Fahrzeug, dasselbe Land und einen sich vollständig überschneidenden Zeitraum zwei oder mehrere inhaltlich identische Bestellungen erfüllt, wird die nicht gewünschte Position gemäß den dortigen Regelungen erstattet.

3.2 Finanzbeleg

Gleichzeitig mit der Erfüllung der Bestellung wird dem Besteller – in einer gesonderten E-Mail – der Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung) übersandt. Sofern der Besteller während des Kaufs das Kontrollkästchen „Ich wünsche eine Rechnung" nicht angehakt bzw. keine Rechnungsdaten angegeben hat, stellt das System automatisch eine Quittung aus.

Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union (2006/112/EG) sowie § 166 Abs. (1) und §§ 169–171 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes (Gesetz Nr. CXXVII von 2007).

Der Auftraggeber sieht auf dem erhaltenen Finanzbeleg gegebenenfalls (je nach Land abweichend) die Kosten des Geschäftsvorfalls in detaillierter Aufschlüsselung.
Der Betreiber ist aufgrund seiner steuerlichen Verpflichtung gehalten, auf der ausgestellten Rechnung die Bemessungsgrundlage des Geschäftsvorfalls, den angewandten Steuersatz sowie den Betrag der überwälzten Steuer anzugeben.
Im Zuge des Kaufs erklärt der Auftraggeber durch die aktive Auswahl eines verpflichtenden Kontrollkästchens, dass er den genauen Inhalt des Kaufs (insbesondere die Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienstleistung und den dafür zu zahlenden Gesamtendbetrag) zur Kenntnis genommen hat und somit vor Vertragsabschluss umfassend über die Dienstleistung informiert wurde.

Der Erfüllungsort der Dienstleistung ist – gemäß Punkt 2.4 – in der Regel das jeweilige Land, daher richtet sich der Steuerinhalt des Belegs nach den dort maßgeblichen Vorschriften. Der Auftraggeber erklärt beim Ausfüllen der Rechnungsdaten an der Kassenoberfläche, dass er die Dienstleistung als Endverbraucher in Anspruch nimmt; die Abzugsfähigkeit der auf dem Beleg ausgewiesenen Steuer bestimmt sich nach den für den Auftraggeber maßgeblichen Steuervorschriften, hierzu gibt der Betreiber keine Erklärung ab.*

Eine vom Dienstleister (auf Wunsch des Auftraggebers oder aus technischen Gründen) gegebenenfalls ausgestellte Berichtigungs- oder Stornorechnung (der Rechnung gleichgestellte Urkunde) ändert oder annulliert die Daten der betroffenen ursprünglichen Rechnung gemäß § 170 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Buchhaltung den Stand gemäß dem letzten gültigen Beleg auszuweisen hat.

Angewandte Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. CXXVII von 2007 über die allgemeine Umsatzsteuer (UStG), insbesondere die Bestimmungen des § 166 Abs. (1) und der §§ 169–171, sowie die Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
* Beim Kauf einer ungarischen Vignette findet diese Bestimmung keine Anwendung.

3.3 Zugang zur Rechnung und zum Beleg

Nach dem erfolgreichen Kauf (typischerweise innerhalb weniger Minuten) versendet das System den Download-Link für die Rechnung/den Beleg per E-Mail. Vor dem Download verlangt das System vom Auftraggeber eine CAPTCHA-Roboterschutzprüfung sowie eine E-Mail-Bestätigung.
Der Finanzbeleg ist ab dem Kauf 365 Tage lang über den zugesandten Link abrufbar.

Angewandte Rechtsvorschrift: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO), Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f), Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten.

4.1 Comfortia

Der Zusatzservice Comfortia bietet über die Vermittlungsdienstleistungen hinaus wertsteigernde Elemente, auf die der Auftraggeber wie folgt Anspruch hat:

Comfortia ist eine freiwillige, vertragliche Mehrleistung des Betreibers, die dem Auftraggeber ZUSÄTZLICH zu den auf Rechtsvorschriften beruhenden Verbraucherrechten zusteht. Comfortia ist weder das gesetzliche Widerrufsrecht noch dessen Erweiterung oder Einschränkung; für das gesetzliche Widerrufsrecht ist Punkt 6.1 maßgeblich.

  • Korrektur eines fehlerhaft eingegebenen Kennzeichens: Bei sofortiger oder zukünftiger Gültigkeit der Straßenbenutzungsberechtigung kostenlose Änderung des versehentlich falsch eingetippten Kennzeichens (einmalig).

  • Änderung des Länderkennzeichens (Nationalitätskennzeichens): Bei sofortiger oder erst später in Kraft tretender Berechtigung Austausch des irrtümlich angegebenen Länderkennzeichens (einmalig).

  • Änderung der Fahrzeugkategorie: Bei sofortiger oder späterer Gültigkeit der Berechtigung Änderung der irrtümlich gewählten Fahrzeugkategorie (einmalig) – auch dann, wenn die neue Kategorie mit einem höheren Preis verbunden wäre (die Preisdifferenz trägt der Betreiber).

  • Änderung des Ziellandes: Bei sofortiger oder später beginnender Berechtigung Änderung des irrtümlich gewählten Ziellandes (einmalig) – auch dann, wenn eine solche Änderung im regulären Verfahren aufgrund der unterschiedlichen Systeme der einzelnen Länder nicht möglich wäre.

  • Änderung des Gültigkeitsbeginns: Bei sofortiger oder später beginnender Berechtigung Änderung des irrtümlich angegebenen Startdatums (einmalig).

  • Schutz vor teilweisen Tippfehlern: Automatische und bei Bedarf manuelle Überprüfung der eingegebenen Daten durch das System auf offensichtliche Schreibfehler.

  • Stornomöglichkeit: Rückforderung des Preises einer erst später in Kraft tretenden Straßenbenutzungsberechtigung (vollständige Erstattung) bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit. * (Ausgenommen Jahresvignette, siehe unten.)

* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern eine vom Betreiber freiwillig gewährte, vor Beginn der Leistung in Anspruch nehmbare Erstattungsmöglichkeit, die unabhängig von den eigenen Bedingungen des ursprünglichen Vignettenausgebers für die gesamte Dienstleistung gilt.
Bei einer Jahresvignette ist eine Stornierung nicht möglich, es kann jedoch ein Umtausch beantragt werden!

Das Schutzsystem gegen teilweise Tippfehler stellt sicher, dass ein offensichtlicher Fehler des Bestellers bei der Dateneingabe zunächst vom System automatisch erkannt und bei Bedarf auf einer zweiten Ebene manuell bearbeitet wird. In einem solchen Fall ist der Administrator des Betreibers berechtigt, vom Besteller eine Präzisierung (Korrekturdaten) anzufordern oder – sofern der Schreibfehler eindeutig identifizierbar und korrigierbar ist – die erforderliche Änderung auch ohne Mitwirkung des Bestellers vorzunehmen. Dieses Leistungselement dient der rechtmäßigen Vermeidung von Bußgeldern (z. B. damit eine Registrierung nicht aufgrund eines Tippfehlers als ungültig gilt).

Jedes der oben genannten Korrekturelemente kann pro Bestellung einmal in Anspruch genommen werden, und pro Bestellung können höchstens zwei verschiedene Arten von Comfortia-Korrekturanträgen geltend gemacht werden. Die Aktivierung des Schutzes vor teilweisen Tippfehlern wird nicht auf das Kontingent der Korrekturanträge angerechnet.

Sämtliche im Rahmen von Comfortia anfallenden Mehrkosten (z. B. eventuelle manuelle Administration, Registrierung eines weiteren Fahrzeugs und dessen Maut, Aufpreis für den Wechsel in eine höhere Kategorie, erneute Bankgebühren, SMS, Verluste durch Währungsumrechnung) trägt der Betreiber.
Über das Support-Ticketsystem eingereichte Comfortia-Anträge werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und ausgeführt.

Die Dienstleistung Comfortia ist eine vom Betreiber freiwillig gewährte Garantie, die die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Rechte (z. B. Schadensersatzansprüche bei mangelhafter Leistung) weder berührt noch einschränkt.
* Bei einer ungarischen Vignette ist anstelle dieses Punktes Punkt 4.1.1 der AGB – das Optimum-Paket – anzuwenden, das inhaltlich identische Vorteile bietet.

4.1.1 Optimum-Paket (exklusive Mehrwertdienstleistung)

Beim Kauf der ungarischen Vignette kann die Straßennutzungsgebühr (E-Vignette) ausschließlich als Bestandteil des vom Dienstleister angebotenen Optimum-Pakets erworben werden. Das Optimum-Paket ist ein Zusatzleistungspaket, das der Dienstleister dem Besteller über die NMFSZ-Grundleistung hinaus anbietet und das als exklusive Mehrwertdienstleistung gemäß Punkt 3.2.1 der Geschäftsordnung der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. für Wiederverkäufer (VÜSZ) gilt.

Sofern der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er die Bestellung jederzeit und ohne Rechtsfolgen abbrechen und den Kaufvorgang über den auch in der Grundinformation angebotenen Link ohne Optimum-Paket (auf der zentralen Verkaufsseite der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.) fortsetzen.
Auf diese Möglichkeit weist der Dienstleister zu Beginn des Kaufvorgangs eindeutig hin und stellt einen direkten Weiterleitungslink zur zentralen Oberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. zur Verfügung.

Der Preis des Optimum-Pakets variiert je nach Typ der gewählten E-Vignette (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahresvignette) und Fahrzeugkategorie; der genaue Betrag wird im Kassenschritt des Kaufvorgangs, vor dem Abschluss der Zahlung, gesondert und getrennt von der Gebühr der E-Vignette ausgewiesen. Die Aufschlüsselung erscheint auch auf dem für den Besteller ausgestellten Beleg bzw. der Rechnung gesondert. Der Preis des Optimum-Pakets ändert sich ausschließlich in Abhängigkeit von der Fahrzeugart sowie dem gewählten Zeitraum und Gebiet.
Der dem Besteller bekannt gewordene Optimum-Preis erscheint auch bei späteren Käufen unter gleichen Bedingungen (gleicher E-Vignetten-Typ und gleiche Fahrzeugkategorie) in unverändertem Betrag.

Das Optimum-Paket umfasst die folgenden Leistungselemente:

a) Korrektur von Tippfehlern: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung kostenlos die Änderung des in seiner Bestellung angegebenen Kennzeichens zu verlangen, sofern bei dem angegebenen Kennzeichen ein Tippfehler oder ein anderer, dem Besteller zuzurechnender Schreibfehler aufgetreten ist.
Bei Tippfehlern behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Austausch zu verweigern, wenn der Tippfehler mehr als 3 Zeichen betrifft und dadurch der Eindruck des Kennzeichens eines anderen Fahrzeugs entsteht.

b) Änderung des Ziellandes: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung kostenlos die Änderung des in der Bestellung angegebenen Ziellandes (Geltungsbereich) zu verlangen.

c) Stornierung und Rückforderung des vollen Preises: Der Besteller ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und die Rückerstattung des gesamten gezahlten Entgelts (Gesamtbetrag aus der Gebühr der E-Vignette und dem Preis des Optimum-Pakets) zu verlangen, sofern er den Stornierungsantrag mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Beginn der Gültigkeit der E-Vignette schriftlich beim Dienstleister einreicht.
Dieses Rückerstattungsrecht kann bei der Jahresvignette aufgrund ihres besonderen Charakters und ihrer Verkaufsbedingungen nicht geltend gemacht werden. Diese Stornierungsmöglichkeit ist eine freiwillige, vertragliche Mehrleistung des Dienstleisters, die das gesetzliche Widerrufsrecht weder einschränkt noch ersetzt.

d) SMS-Benachrichtigung: Der Dienstleister sendet an die vom Besteller angegebene Telefonnummer eine automatische SMS-Nachricht mit der Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung; die SMS enthält den Link zum Abruf der Bestätigung.

Die Inanspruchnahme des Optimum-Pakets liegt im freien Ermessen des Auftraggebers. Die im Optimum-Paket enthaltenen Leistungen haben einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert, gehen über den Inhalt der NMFSZ-Grundleistung hinaus und können vom Auftraggeber beim Dienstleister ausschließlich als Bestandteil des Optimum-Pakets in Anspruch genommen werden.
Sofern der Auftraggeber das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, stellt der Dienstleister mittels eines im ersten Schritt des Kaufvorgangs platzierten Direktlinks den Zugang zur NMFSZ-Grundleistung über einen anderen Wiederverkäufer auf der zentralen Verkaufsoberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. sicher.

Der Dienstleister erhebt im Rahmen des Kaufs keine Bequemlichkeitsgebühr. Die Erhebung einer Bequemlichkeitsgebühr im Zusammenhang mit dem Vertrieb der ungarischen Vignette ist durch das Gesetz Nr. LVI aus dem Jahr 2025 mit Wirkung zum 1. September 2025 untersagt; der Betreiber entspricht diesem Verbot vollumfänglich.

4.2 Auxil

Auxil ist eine integrierte Zusatzleistung, die als Bestandteil der hier beauftragten Vermittlungsdienstleistung zur Fahrzeugregistrierung rechtliche Unterstützung in jenen Fällen bietet, in denen gegen den Auftraggeber ein Bußgeld aus einem Grund verhängt wird, der unmittelbar mit der hier beauftragten Dienstleistung zusammenhängt.
Typische Gründe hierfür können sein:

  • Nachträglicher Kauf: Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht vor der Auffahrt auf den mautpflichtigen Streckenabschnitt (oder erst nach Ablauf der Toleranzzeit) erworben, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Tippfehler in den Daten: Bußgeld aufgrund von bei der Bestellung fehlerhaft eingegebenen oder unrichtig angegebenen Fahrzeugdaten (z. B. Schreibfehler beim Kennzeichen oder beim Nationalitätszeichen).

  • Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Straßennutzungsgebühr wurde nicht in der für das Fahrzeug zutreffenden Kategorie entrichtet, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Falsch ausgewähltes Zielland: Registrierung einer Vignette für ein falsches Zielland.

  • Falsches Nationalitätszeichen: Angabe eines falschen Nationalitätszeichens (Ländercodes) beim Kauf, aufgrund dessen die Behörde das Fahrzeug bzw. dessen Halter mit einem Bußgeld belegt hat.

In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, sich innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung jederzeit mit den Bußgeldunterlagen an den Betreiber zu wenden.
Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, den behördlichen Bußgeldbescheid/Zahlschein sowie sämtliche relevanten Unterlagen einzureichen; im Anschluss daran kann er die aktive rechtliche Mitwirkung des Betreibers beantragen.
Der Betreiber handelt in einem solchen Fall – erforderlichenfalls unter Einbeziehung seiner externen Rechtspartner – als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde: Er kann einen Rechtsbehelf einlegen, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen sowie aus Billigkeitsgründen eine Herabsetzung des Bußgeldbetrags beantragen.

In bestimmten individuellen, berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Betreiber dem Auftraggeber sogar den Bußgeldbetrag erstatten (bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR) – und zwar auch dann, wenn die Ursache des Bußgeldes technischer Natur ist. Eine solche Entschädigung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Betreiber nach Abwägung sämtlicher Umstände des Falls zu der Auffassung gelangt, dass auch eine Verzögerung oder ein Fehler der dem Auftraggeber erbrachten Dienstleistung zum Bußgeld beigetragen haben könnte, oder wenn sonstige Billigkeitsgründe dies rechtfertigen. Eine derartige begünstigende Entscheidung erfolgt nicht automatisch, es besteht hierauf kein konkreter Anspruch, und jeder Fall bedarf einer individuellen Prüfung.

Die Inanspruchnahme der Auxil-Dienstleistung berührt nicht die Rechte des Verbrauchers auf Rechtsbehelfe nach den allgemeinen Rechtsvorschriften. Die von Auxil geleistete Unterstützung ist eine freiwillige Zusage des Betreibers, mit der er das Verfahren des Auftraggebers vor der Behörde unterstützt, jedoch weder die Aufhebung noch die Herabsetzung des Bußgeldes garantiert.
Auxil erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der Auftraggeber auf Streckenabschnitte auffährt, für die seine Bestellung weder gültig war noch hätte gültig sein können (beispielsweise Straßen mit gesonderter Streckenmaut, mautpflichtige Abschnitte von Brücken oder Tunneln).
* Im Falle der ungarischen Vignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers

Die erfolgreiche Durchführung der Zahlungstransaktion bedeutet für sich allein nicht, dass die Straßennutzungsberechtigung in Kraft getreten ist – die Gültigkeit der Vignette entsteht ausschließlich dann, wenn alle erforderlichen, vom System versendeten Bestätigungen eingegangen sind und der Besteller die darin enthaltenen Daten (Fahrzeugdaten, persönliche Daten, Datum, Land usw.) überprüft und für richtig befunden hat. Die Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktionskennung) berechtigen für sich allein nicht zur Straßennutzung.

Im Falle eines Bußgeldes oder anderer Schadensersatzansprüche kann ausschließlich die tatsächlich in Kraft getretene Straßennutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) die Grundlage einer Anspruchsdurchsetzung bilden. Auf einen gebührenpflichtigen Streckenabschnitt darf nur dann aufgefahren werden, wenn der Nachweis der erforderlichen elektronischen Berechtigung dem Besteller vorliegt und gültig ist und dessen Daten mit den beim Kauf angegebenen Daten übereinstimmen.

Der Betreiber führt jede Bestellung auf der Grundlage der vom Besteller angegebenen Daten aus und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besteller für denselben – oder einen sich überschneidenden – Zeitraum bereits über eine gültige Berechtigung verfügte, oder ob die angegebene Fahrzeugkategorie, das Nationalitätszeichen und das Kennzeichen korrekt sind.
Das System führt jedoch bei der Datenerfassung in zahlreichen Fällen eine technische Syntaxprüfung des Kennzeichenformats durch, und wenn zu vermuten ist, dass der Besteller sich beim Kennzeichen vertippt oder die Angabe von „eigenem Land" und „Zielland" verwechselt hat, zeigt es einen Warnhinweis an – und unterstützt damit die korrekte Datenerfassung.

Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber für die sich daraus ergebenden Fehler (z. B. Bußgeld wegen falsch angegebener Kategorie, Ungültigkeitsgrund wegen falsch geschriebenem Kennzeichen, falsches Nationalitätszeichen, falsches Zielland) nicht haftet.

Der Betreiber erstattet die Gebühr nicht unter Berufung darauf, dass der Besteller für das betreffende Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum (teilweise oder überschneidend) bereits über eine gültige Straßennutzungsberechtigung verfügte, oder dass die Dienstleistung anderswo (z. B. bei einem anderen Vermittler, Wiederverkäufer oder direkt auf der staatlichen Plattform) zu einem günstigeren Preis erhältlich gewesen wäre, sofern der Betreiber die Bestellung vertragsgemäß erfüllt hat. Diese Bestimmung berührt nicht die gesetzlich begründeten Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht dessen Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung, aus Nichterfüllung oder aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Die Überprüfung der Gültigkeit liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Bestellers. Der Besteller ist ferner dafür verantwortlich, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und den gebührenpflichtigen Streckenabschnitt nur im Besitz einer gültigen Berechtigung zu nutzen.

Der Besteller ist dafür verantwortlich, die Erfüllung der bestellten Dienstleistung – auf der Grundlage der oben genannten Benachrichtigungen – anzunehmen, sofern diese entsprechend den angegebenen Daten erfolgt ist. Wenn der Besteller sich im Falle einer Unsicherheit nicht von der Gültigkeit überzeugt und eine Bestellung mehrfach wiederholt, gilt jede einzelne Bestellung als selbstständige Dienstleistung, die der Betreiber jeweils gesondert erfüllt.
Sofern für dasselbe Fahrzeug, dasselbe Land und einen sich vollständig überschneidenden Zeitraum zwei oder mehr inhaltlich identische Bestellungen über dieses System erfüllt werden, erstattet der Betreiber den nicht gewünschten Posten auf Anfrage in vollem Umfang. Wenn der Besteller die Bestellung vor Ablauf der vom System angezeigten Schutzsperre (siehe Punkt 3.1) ohne Rücksprache wiederholt und diese erfüllt wird, gehen die aus dem mehrfachen Kauf entstehenden Schäden zu Lasten des Bestellers.

Bei der rumänischen Vignette (Rovinieta, Straßengebühr) besteht keine Möglichkeit, eine vertippte Fahrgestellnummer vor Ort zu ändern; dies muss der Kunde selbst unter Vorlage der Dokumente und mit einem Antrag bei der rumänischen Straßengebührenbehörde veranlassen.
Um Tippfehler zu vermeiden, zeigen wir bei der Rovinieta ein gesondertes Warnfenster zur Bestätigung der Fahrgestellnummer an, ebenso wie in anderen Fällen zur Bestätigung des Kennzeichens.

5.2 Beanstandung der Bestellung, Beschwerde

Im Laufe des Kaufvorgangs begegnet der Besteller in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU Elementen (Checkboxen), die eine aktive Bestätigung erfordern und deren Annahme Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Diese Elemente dienen dazu sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsschluss die AGB, die Datenschutzerklärung sowie die sonstigen verpflichtenden Erklärungen zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Auf der Kassenoberfläche sowie auf der Zahlungsseite der Bank wird der zu zahlende Gesamtendbetrag – als einmaliger Betrag inklusive Steuern – mindestens zweimal eindeutig angezeigt (samt Angabe der Währung).

Der Betreiber teilt vor der Zahlung sowohl an der Kasse als auch auf der Zahlungsoberfläche eindeutig den zu zahlenden Gesamtendbetrag und die Währung mit. Der an der Kasse angezeigte Betrag bleibt beim Übergang zum Zahlungsschritt unverändert.

Der Betreiber prüft jeden Rückerstattungsanspruch einzeln und inhaltlich und informiert den Besteller über seine Entscheidung schriftlich und unter Angabe der Gründe.
Der vorliegende Punkt schließt das Recht des Bestellers auf Beschwerde, Beanstandung und Rechtsdurchsetzung weder aus noch beschränkt er es: Der Besteller kann jederzeit eine Beschwerde einreichen, sich an die Verbraucherschutzbehörde, an die Schlichtungsstelle, an sein kartenausgebendes Kreditinstitut oder an ein Gericht wenden, und ihm stehen unverändert seine gesetzlich begründeten Rechte zu, insbesondere seine Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung sowie sein Widerrufsrecht gemäß Punkt 6.1.

Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und erst danach – im Besitz einer gültigen Berechtigung – auf einen mautpflichtigen Streckenabschnitt aufzufahren. Auch die Vorschriften bezüglich der speziellen, gesondert mautpflichtigen Streckenabschnitte der einzelnen Länder (z. B. Brücken, Tunnel) sind zu beachten; für Schäden, die aus deren Nichtbeachtung entstehen, haftet der Betreiber nicht. Informationen über solche zusätzlich sondermautpflichtigen Abschnitte übermittelt der Betreiber in vielen Fällen zusammen mit der betreffenden Bestellung, jedoch hat der Besteller in erster Linie die örtlichen Vorschriften zu beachten; begegnet er während seiner Fahrt Schildern, Fahrbahnmarkierungen, Schranken, Toren oder Zahlungsterminals, die darauf hinweisen, dass die Entrichtung einer Sondermaut erforderlich ist (die landesweite oder regionale Vignette also für den betreffenden Abschnitt nicht gültig ist), darf er diesen nur auf eigene Verantwortung benutzen und kann den Betreiber für deren Versäumnis nicht haftbar machen.

6.1 Widerrufs- und Kündigungsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß der Richtlinie 2011/83/EU und der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) steht dem Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Gegenstand der vom Betreiber erbrachten Dienstleistung ist die Vermittlung der Fahrzeugregistrierung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers unverzüglich beginnt. Der Besteller verlangt vor dem Abschluss der Bestellung mittels eines zwingend anzukreuzenden Kontrollkästchens ausdrücklich, dass der Betreiber mit der Erfüllung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und erklärt gleichzeitig, zur Kenntnis zu nehmen, dass er nach der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert.

Demzufolge kann der Besteller nach der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung sein Recht gemäß § 20 auf Grundlage von § 29 Abs. (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) bzw. Artikel 16 Buchstabe a) der Richtlinie 2011/83/EU nicht ausüben.

Der Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung ist – gemäß den Festlegungen in Punkt 3.1 – jener Zeitpunkt, zu dem der Betreiber die Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register der zuständigen Mautstelle eingegeben und validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung beschafft und dem Besteller hierüber eine Bestätigung übermittelt hat. Die vollständige Erfüllung tritt zu diesem Zeitpunkt ein, unabhängig davon, ob der Beginn der Gültigkeit der Straßenbenutzungsberechtigung auf einen sofortigen oder einen späteren Zeitpunkt fällt.

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der Dienstleistung kündigen; in diesem Fall steht dem Betreiber ein Entgelt zu, das im Verhältnis zur bereits erbrachten Leistung steht. Angesichts der kurzen Dauer der Leistungserbringung (in der Regel 1–8 Minuten) gewährt der Betreiber darüber hinaus – im Rahmen von Comfortia bzw. im Falle der ungarischen Vignette im Rahmen des Optimum-Pakets – auch eine über die gesetzlichen Rechte hinausgehende, freiwillige Stornierungsmöglichkeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Der Betreiber bestätigt nach Erbringung der Dienstleistung – auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) – die vorstehende ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers gemäß § 18 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II. 26.).

Sofern die Erbringung der Dienstleistung noch nicht abgeschlossen ist und der Auftraggeber die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit anzeigt (siehe Comfortia-Stornierungsmöglichkeit unten), wird der gesamte Betrag erstattet.

Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 16 Buchstabe a) der Richtlinie 2011/83/EU sowie §§ 18, 19, 20 und § 29 Absatz (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II.26.).

Comfortia-Stornierungsmöglichkeit: Getrennt vom gesetzlichen Widerrufsrecht und ZUSÄTZLICH dazu gewährt der Betreiber im Rahmen der Dienstleistung Comfortia (Punkt 4.1) freiwillig die nachstehende Stornierungsmöglichkeit. Diese Möglichkeit stellt eine vertragliche Zusatzleistung dar, die das gesetzliche Widerrufsrecht weder einschränkt noch ersetzt:

(A) Wenn die Straßennutzungsberechtigung noch nicht in Kraft getreten ist: In diesem Fall kann der Kauf mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit der Berechtigung storniert werden. Die Stornierung ist über das Online-Kontaktformular oder per E-Mail spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit zu veranlassen; danach wird der gesamte gezahlte Betrag automatisch auf das Bankkonto bzw. das Zahlungsmittel zurückerstattet, das beim Kauf verwendet wurde (die Angabe einer abweichenden Kontonummer ist nicht möglich). Der Erstattungsvorgang wird innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Stornierungserklärung eingeleitet; die Gutschrift erscheint je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich innerhalb von 1–3 Werktagen. In bestimmten Fällen wird die Erstattung nicht als neue Position auf der Abrechnung ausgewiesen, sondern der Status der ursprünglichen Transaktion ändert sich auf „reversed" (rückabgewickelt).

Sofern der Auftraggeber seine Stornierungserklärung ordnungsgemäß mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit einreicht, wird der gesamte eingezahlte Betrag erstattet.

(B) Wenn die Straßennutzungsberechtigung bereits in Kraft getreten ist: Eine bereits gültige (aktive) Straßennutzungsberechtigung kann weder storniert noch erstattet werden.

Eine Änderung ist in diesem Fall ausschließlich im Rahmen der Dienstleistung Comfortia (Punkt 4.1) und in deren begrenztem Umfang möglich; im Falle der ungarischen Vignette im Rahmen des Optimum-Pakets (Punkt 4.1.1).
* Im Falle der ungarischen Vignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

6.1.1 Muster-Widerrufsbelehrung/Kündigungsbelehrung (Anlage 1 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II. 26.))

Widerrufs-/Kündigungsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ebenso haben Sie, wenn bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit der Erfüllung des Vertrages begonnen wurde, das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Widerrufs-/Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufs-/Kündigungsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen bzw. zu kündigen, auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse privacy@evignet24.eu oder auf dem Postweg an die Anschrift Enternova Kft. (H-2161 Csomád, Szent István utca 48.) informieren. Sie können hierfür auch das Muster-Widerrufs-/Kündigungsformular gemäß Punkt 6.1.2 verwenden.

Sie üben Ihr Widerrufs-/Kündigungsrecht fristgerecht aus, wenn Sie Ihre Widerrufs-/Kündigungserklärung vor Ablauf der oben genannten Frist absenden.

Rechtsfolgen des Widerrufs/der Kündigung

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist, sämtliche von Ihnen geleisteten Zahlungen zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zu; aufgrund dieser Rückzahlungsweise entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistung während der Kündigungsfrist beginnen soll, so sind Sie im Falle der Kündigung verpflichtet, uns den Betrag zu erstatten, der dem bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung anteilig erbrachten Teil der Dienstleistung entspricht. Ebenso erstatten wir Ihnen denjenigen Teil der von Ihnen erbrachten Gegenleistung zurück, der den Wert der von uns erbrachten Dienstleistung übersteigt.

Erlöschen des Widerrufs-/Kündigungsrechts: Gemäß § 29 Abs. (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) können Sie dieses Recht nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung nicht mehr ausüben, da die Erfüllung auf Ihren ausdrücklichen vorherigen Wunsch hin begonnen hat und Sie gleichzeitig mit diesem Wunsch erklärt haben, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie dieses Recht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung verlieren (siehe Punkt 6.1).

6.1.2 Muster-Widerrufs-/Kündigungserklärung (Anlage 2 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.))

(nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen/kündigen möchten)

Empfänger: Enternova Kft., H-2161 Csomád, Szent István utca 48., E-Mail: privacy@evignet24.eu

Hiermit erkläre(n) ich/wir, der/die Unterzeichnende(n), dass ich/wir mein/unser Widerrufs-/Kündigungsrecht hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ausübe(n): ..........................

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: ..........................

Bestellkennung / Kennzeichen: ..........................

Name des/der Verbraucher(s): ..........................

Anschrift des/der Verbraucher(s): ..........................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Erklärung in Papierform): ..........................

Datum: ..........................

6.2 Kontaktaufnahme

Auf der Website steht in der Fußzeile eine direkte Kontaktmöglichkeit zum ständigen Kundendienst zur Verfügung (Online-Kontaktformular). Der Kundendienst ist an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit beträgt 1–15 Minuten (je nach Aufkommen), eine inhaltliche Antwort erfolgt in jedem Fall spätestens innerhalb von 24 Stunden. Nach Auswahl des passenden Support-Menüs kann der Besteller auch melden, wenn seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In einem solchen Fall versendet der Betreiber sämtliche früheren Bestätigungs-E-Mails erneut (typischerweise drei verschiedene Nachrichten) und wiederholt auch den Versand der SMS-Benachrichtigung. Diese Funktion kann bei einer bestimmten Bestellung nur einmal in Anspruch genommen werden; sollten die Bestätigungen auch danach nicht eintreffen, kann der Besteller ein neues Support-Ticket zur Meldung des Problems eröffnen.

Die Kontaktaufnahme kann grundsätzlich über jede (vom System akzeptierte) gültige E‑Mail-Adresse erfolgen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen können wir jedoch ausschließlich solche Anfragen bearbeiten, die sich glaubhaft einer in unserem System erfassten, gültigen Bestellung zuordnen lassen.

Der Besteller kann seine Rechte – einschließlich Beschwerde, Widerruf und Erstattungsanspruch – auch durch einen bevollmächtigten Vertreter ausüben. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen kann der Betreiber eine von einer anderen als der in der Bestellung angegebenen E‑Mail-Adresse und im Namen einer anderen Person gestellte Anfrage nur dann inhaltlich bearbeiten, wenn ihr eine vom Besteller unterzeichnete Vollmacht beigefügt wird. Diese Anforderung dient ausschließlich dem Schutz der personenbezogenen Daten des Bestellers und schränkt dessen Rechtsdurchsetzung nicht ein.

Der Betreiber kann – bei unmittelbarer Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen – die Kommunikationskanäle frei wählen.
Ein telefonischer Kundendienst wird nicht betrieben; die Kontaktaufnahme erfolgt über das auf der Online-Oberfläche verfügbare Kontaktformular sowie über die E‑Mail-Adresse privacy@evignet24.eu. Die Widerrufs-/Kündigungserklärung, die Beschwerde und alle sonstigen Rechtserklärungen können über beide Kanäle wirksam eingereicht werden (siehe Punkt 6.1.1). Der Betreiber erteilt auf jede Anfrage spätestens innerhalb von 24 Stunden eine inhaltliche schriftliche Antwort.
Damit erfüllt der Betreiber die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich – insbesondere Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2011/83/EU (Kontaktdaten), wonach die Angabe einer Telefonnummer nicht verpflichtend ist, sofern das Unternehmen auf andere Weise eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme gewährleistet (Rechtssache C‑649/17).

In bestimmten Zeiträumen kann auf der Benutzeroberfläche zur schnellen Kontaktaufnahme auch ein aufklappendes „Chat"-Fenster erscheinen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit kann jedoch nicht beanstandet werden, da es sich lediglich um einen fallweise bereitgestellten ergänzenden, in erster Linie informativen Kanal handelt, der der Orientierung neuer Besucher dient.

Nach einer erfolgreichen Bestellung ist deren Erfüllung abzuwarten (die Erbringung der Dienstleistung dauert in der Regel 1–8 Minuten); bis dahin ist es nicht möglich, zu derselben Bestellung ein Support-Ticket zu erstellen (zum Beispiel „Ich habe meine Bestellung nicht erhalten").
Da die eingehende Bestellung in die Bearbeitungswarteschlange gelangt und die Erfüllung typischerweise innerhalb von 1–8 Minuten abgeschlossen ist, kann der Betreiber ein während der Bearbeitung eingehendes Änderungs- oder Stornierungsersuchen technisch nicht mehr ausführen. Dieser technische Umstand berührt und beschränkt die gesetzlichen Rechte des Bestellers gemäß Punkt 6.1 nicht: Der Betreiber erfasst das eingegangene Ersuchen in jedem Fall, entscheidet inhaltlich darüber und informiert den Besteller schriftlich.

Ein Änderungsersuchen kann bereits eine Minute nach Erfüllung der Bestellung (Versand von SMS, E‑Mail) unter Berücksichtigung der Comfortia (4.1) eingereicht werden.

6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation

Der Betreiber prüft alle bei ihm eingehenden Beschwerden und Erstattungsansprüche inhaltlich und informiert den Besteller schriftlich und mit Begründung über das Ergebnis. Die Art, der Ton oder die Form der Einreichung der Beschwerde haben keinen Einfluss auf die inhaltliche Beurteilung der Beschwerde.

Der Betreiber behält sich zugleich das Recht vor, die Kommunikation bei Anfragen, die Drohungen, Belästigungen, Ehrverletzungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, auf schriftliche, dokumentierte Kanäle zu beschränken und zum Schutz seiner berechtigten Interessen die gesetzlich vorgesehenen Schritte zu unternehmen. Diese Maßnahme berührt die inhaltliche Prüfung der Beschwerde nicht und schränkt die Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Bestellers nicht ein, insbesondere nicht das Recht, sich an den Kundendienst, die Schlichtungsstelle, die Verbraucherschutzbehörde oder ein Gericht zu wenden.

Angewandte Rechtsvorschriften: die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), die Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) sowie § 2:45 des Gesetzes Nr. V von 2013 (ungarisches BGB – Ptk.) (Recht auf Ehre und guten Ruf).

Sofern die Verbraucherstreitigkeit im Wege einer direkten Abstimmung mit dem Betreiber nicht beigelegt werden kann, kann sich der Besteller an die für seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die für den Sitz des Betreibers zuständige Schlichtungsstelle ist: Budapester Schlichtungsstelle (Budapesti Békéltető Testület), 1016 Budapest, Krisztina krt. 99. III. Stock 310., Postanschrift: 1253 Budapest, Pf.: 10., E-Mail: bekelteto.testulet@bkik.hu, Telefon: +36 1 488 2131. Der Betreiber ist im Schlichtungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet.

6.4 Bankrückbelastungsverfahren (Chargeback)

Bei Streitfragen, Beschwerden oder festgestellten Fehlern empfiehlt der Betreiber dem Besteller, sich zunächst an den Kundendienst zu wenden, da die überwiegende Mehrheit der Fälle im Wege der direkten Abstimmung am schnellsten geklärt werden kann. Diese Empfehlung berührt und beschränkt nicht das Recht des Bestellers, sich in seiner Angelegenheit unmittelbar an das kartenausgebende Kreditinstitut, die Schlichtungsstelle, die Verbraucherschutzbehörde oder ein Gericht zu wenden.

Wird ein Bankrückbelastungsverfahren eingeleitet, antwortet der Betreiber auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters mit den ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen – insbesondere mit den Bestelldaten, dem protokollierten Status der beim Kauf angekreuzten Kontrollkästchen, den versandten Bestätigungen und dem Nachweis der Leistungserbringung – und macht seinen Standpunkt im Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geltend. Der Betreiber verbindet mit der Einleitung eines Rückbelastungsverfahrens keinerlei gesonderte Gebühren, Kosten oder Sanktionen zulasten des Bestellers.

Angewandte Rechtsvorschriften: die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) über die Beanstandung von Zahlungsvorgängen sowie die Richtlinie 2013/11/EU (ADR).

7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers

Über die Erteilung der Straßennutzungsberechtigung (Vignette) entscheidet ausschließlich der zuständige Mautbetreiber des jeweiligen Landes auf Grundlage der nationalen Gesetze, Verordnungen und seiner internen Verfahrensordnung. Der Betreiber hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss und ist nicht Vertragspartei des zwischen dem Besteller und dem zuständigen Mautbetreiber zustande kommenden Rechtsverhältnisses: Er nimmt im Namen des Bestellers und mit den von diesem angegebenen Daten ausschließlich die Registrierung im offiziellen Mautregister vor. Der Betreiber haftet nicht dafür, wenn der zuständige Mautbetreiber die Registrierung ablehnt, verspätet bearbeitet, sein System außer Betrieb setzt oder die bereits erteilte Berechtigung nachträglich ändert, einschränkt oder widerruft; in diesen Angelegenheiten kann sich der Besteller unmittelbar an den zuständigen Mautbetreiber wenden. Kommt die Fahrzeugregistrierung aus einem im Verantwortungsbereich des Mautbetreibers liegenden Grund nicht zustande, erstattet der Betreiber den vom Besteller gezahlten Gesamtbetrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die auf vom Besteller fehlerhaft oder ungenau angegebene Daten (z. B. falsch geschriebenes Kennzeichen, fehlerhaft ausgewählte Fahrzeugkategorie usw.) zurückzuführen sind, und ebenso wenig dafür, wenn der Besteller den Eingang der Bestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalt nicht überprüft hat.
Der Betreiber haftet auch nicht für Zustellfehler bei Benachrichtigungen, sofern diese auf vom Besteller angegebene fehlerhafte Kontaktdaten (z. B. falsch geschriebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass die Zustellung laut Rückmeldung des Systems ansonsten erfolgreich war.
Kann die bestellte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht erfüllt werden, haftet der Betreiber ausschließlich für die Rückerstattung des vom Besteller gezahlten Betrages, der auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Bestellers zurückerstattet wird.

Die in diesem Punkt enthaltenen Haftungsbeschränkungen berühren nicht die Haftung des Betreibers für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Vertragsverletzungen, die Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen schädigen.

Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen auf Grundlage der angegebenen Daten fachgerecht und innerhalb der vom Countdown angezeigten Zeit in den zuständigen amtlichen Registern zu erfassen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung über die Erfüllung zu übermitteln. Der Betreiber untersucht die in seinem Verantwortungsbereich auftretenden technischen Fehler und Störungen ohne unangemessene Verzögerung und stellt dem Besteller erforderlichenfalls eine Behebung, eine erneute Erfüllung oder eine anteilige Gebührenrückerstattung zur Verfügung.

Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere mit der DSGVO – durchzuführen und hierzu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
* Im Falle der ungarischen Vignette richtet sich dieser Punkt nach Punkt 4.1.1 der AGB; dort handelt der Betreiber als offizieller Wiederverkäufer der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.

7.2 Sonstige Bestimmungen

Der Betreiber ist berechtigt, die vorliegenden AGB einseitig zu ändern. Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und ist ausschließlich auf die nach ihrem Inkrafttreten aufgegebenen Bestellungen anzuwenden. Für bereits aufgegebene Bestellungen sind in jedem Fall die zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe geltenden Bestimmungen der AGB maßgebend; die Änderung hat keine rückwirkende Kraft. Die jeweils gültige Fassung der AGB sowie das Datum ihrer letzten Änderung sind auf der Website jederzeit abrufbar; die früheren Fassungen bewahrt der Betreiber auf und stellt sie dem Besteller auf Anfrage zur Verfügung.

Die Sprache des Vertrages zwischen dem Besteller und dem Betreiber ist die im Rahmen der Bestellung ausgewählte Sprache. Der Betreiber registriert und bewahrt den geschlossenen Vertrag – zusammen mit den Bestelldaten, dem protokollierten Status der angekreuzten Kontrollkästchen und den versandten Bestätigungen – auf; diese Daten stehen auf Anfrage des Bestellers für den in Punkt 3.3 festgelegten Zeitraum zur Verfügung.

Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Dokuments unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen oder entsprechend auszulegen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien und den einschlägigen Rechtsvorschriften am nächsten kommt.

Die Nichtausübung eines Rechts oder einer Befugnis durch den Betreiber gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht. Ein Verzicht des Betreibers auf ein Recht ist nur dann wirksam, wenn er hierzu eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung abgibt.
Der Umstand, dass der Betreiber in einem bestimmten Fall eine Vertragsbestimmung nicht strikt durchsetzt, bedeutet nicht, dass er künftig auf deren Anwendung verzichtet.

Die Nutzung der Plattform und die Bestellung der Dienstleistung setzen seitens des Bestellers die Kenntnis und Akzeptanz der Möglichkeiten, der Funktionsweise, der technischen Grenzen und der Risiken des Online-Kaufs voraus, ferner, dass der Besteller keinen Fehler in der Funktionsweise der Plattform festgestellt hat, bei der Darstellung der Daten alle erforderlichen Angaben gesehen und verstanden hat sowie die Informationstexte der bei den obligatorischen Bestellelementen anzukreuzenden Kontrollkästchen verstanden und akzeptiert hat.

Die AGB stehen auch als mehrsprachige Information zur Verfügung, teilweise unter Verwendung von KI-Übersetzung. In Auslegungsfragen zwischen dem Betreiber und dem Besteller ist die ungarischsprachige Fassung maßgebend. Dies berührt nicht das Recht des Verbrauchers, sich auf die in der Sprache des Vertragsabschlusses erhaltenen Informationen zu berufen, und entzieht ihm nicht den Schutz, der ihm durch die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Rom I).

7.3 Einschlägige Rechtsvorschriften

Für den vorliegenden Vertrag und die Dienstleistung gelten die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und – im Falle der Erfüllung in Ungarn – Ungarns. Insbesondere die folgenden Rechtsquellen sind maßgebend und bilden den Hintergrund der AGB:

  • Richtlinie 2011/83/EU – über die Rechte der Verbraucher

  • Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten nach Artikel 5)

  • Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – über Zahlungsdienste (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung und die sichere Zahlung)

  • Richtlinie 2006/112/EG – über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Richtlinie)

  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – Datenschutz-Grundverordnung (Grundsätze und Sicherheitsanforderungen der Verarbeitung personenbezogener Daten)

  • Gesetz Nr. V von 2013 (ungarisches BGB, Ptk.) – das Bürgerliche Gesetzbuch (allgemeine Regeln über Verträge und Schadenersatzhaftung)

  • Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot irreführender und aggressiver Praktiken gegenüber Verbrauchern)

  • Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verfahren vor der Schlichtungsstelle)

  • Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II.26.) – über die detaillierten Regeln der Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmen (die nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU), insbesondere § 11, § 15 Abs. 2, § 18, § 19, § 20 und § 29 Abs. 1 Buchstabe a)

  • Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) – über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (insbesondere hinsichtlich der Verbraucherverträge nach Artikel 6)

  • Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – die Verordnung über digitale Dienste, mit der der Betreiber – als Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft – seine Tätigkeit in Einklang gestaltet, wenngleich die Plattform keine vermittelnde Online-Plattform im Sinne des DSA darstellt.

Rechtsdurchsetzung, Beschwerdemanagement: Der Besteller kann sich mit seiner Beschwerde an den Kundendienst des Betreibers wenden (Punkt 6.2). Sollte die Verbraucherstreitigkeit trotz der Verhandlung nicht beigelegt werden, kann sich der Besteller an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) wenden oder ein Gerichtsverfahren einleiten.


Aktualisiert: 12.08.2026.